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Berlin Triathlon XL

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Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss ist von jedem Teilnehmer bzw. gesetzlichen Vertreter anzuerkennen. Es gelten die Bestimmungen der Sportordnung der DTU in der aktuell gültigen Fassung und der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO).

Für den Fall meiner Teilnahme am BERLIN TRIATHLON XL erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Anrainergemeinden oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen könnten. Ich bin selbst Haftpflicht-versichert. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mir mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen. Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten zu Werbezwecken genutzt werden können.

Ich versichere, dass die von mir in der Meldung für den BERLIN TRIATHLON XL gemachten Angaben richtig sind und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeeindruck unsichtbar oder unkenntlich mache.

Ich anerkenne, dass sich der Veranstalter das Recht vorbehält, mich bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. Änderungen des Veranstaltungsablaufs sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei Nichtzustandekommen des BERLIN TRIATHLON XL aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) wird das Startgeld nicht rückerstattet. Auch bei einem Nichtstart nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.